24 Stunden intensivmedizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause
Almina Pflege bietet professionelle ambulante Intensivpflege, 24-Stunden-Betreuung und individuelle Pflegeleistungen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie und Ihre Angehörigen dabei, trotz Krankheit oder Pflegebedarf ein selbstbestimmtes und sicheres Leben in der vertrauten Umgebung zu führen.
Mitfühlende häusliche Pflege, der Sie vertrauen können
Medizinische Betreuung direkt bei Ihnen zu Hause
Anleitung von erfahrenen Fachkräften im Gesundheitswesen
Über uns
Ihr Leben. Unsere Verantwortung.
Bei Almina Pflege stehen der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Wir bieten professionelle ambulante Intensivpflege und häusliche Pflege, damit Patientinnen und Patienten trotz Krankheit oder altersbedingter Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung führen können.
Wir setzen uns für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden ein.
Health is wealth, let us help you
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Unsere Leistungen
Professionelle pflege und betreuung für ein selbstbestimmtes leben zu hause
Bei Almina Pflege bieten wir umfassende Pflegeleistungen für Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen. Unser erfahrenes Team sorgt mit Fachkompetenz, Einfühlungsvermögen und Engagement dafür, dass Sie sich in Ihrer vertrauten Umgebung sicher und gut versorgt fühlen.
Organisation von Pflegehilfsmitteln in Absprache mit dem Krankenhaus und mit dem Sanitätshaus.
Beatmungspflege, Tracheostomie-Versorgung, Vitalzeichenkontrolle, Wundverbände, Injektionen, Infusionen, Katheterpflege, Sondenpflege, etc.
Waschen, An- und Auskleiden, Haar- und Nagelpflege, Zahn- und Mundpflege, Hilfe beim Essen und Trinken, Mobilisieren, etc.
Klärung bei der Kostenübernahme und Unterstützung bei der Erledigung des Schriftverkehrs.
Einweisung in die richtige Handhabung medizinischer Hilfsmittel
Begleitung und Unterstützung bei Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Wohnung, Reise- und Urlaubsbegleitung
zum Beispiel NIV-Beatmung, Wechsel der Trachealkanüle, endotracheales Absaugen etc.
Verhinderungspflege stundenweise und Schulungen für pflegende Angehörige
Aktuelle Stellenangebote
Finden Sie den passenden Job in Ihrer Nähe und werden Sie Teil unseres engagierten Teams.
Unsere Pflege-Infobroschüre
Unsere Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über unsere Pflegeangebote und unser engagiertes Team.
Laden Sie sie jetzt herunter und erfahren Sie, warum Almina Pflege ein zuverlässiger Partner in jeder Lebenslage ist.
Lernen Sie unser Team kennen
Eine private Krankenschwester, die immer für Sie da ist
Warum Almina Pflege?
24 Stunden intensivmedizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause
Ein schwerer Unfall oder eine Krankheit verändern leider häufig das Leben eines Menschen und auch das seiner Angehörigen/Familie grundlegend.
Wir möchten Sie in dieser besonderen Lebenssituation fachkompetent und engagiert unterstützen und Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen.
Warum Almina Pflege?
24 Stunden intensivmedizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause
Ein schwerer Unfall oder eine Krankheit verändern leider häufig das Leben eines Menschen und auch das seiner Angehörigen/Familie grundlegend.
Wir möchten Sie in dieser besonderen Lebenssituation fachkompetent und engagiert unterstützen und Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen.
How It Works
Easy Step to Get Private Nursing
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FAQs
Häufig gestellte fragen, klare antworten.
Hier findest du die Fragen, die uns oft in der Pflege sowie in Gesprächen mit Patientinnen, Patienten und Angehörigen gestellt werden.
Außerklinische Intensivpflege ist eine spezialisierte Pflegeform für Menschen mit hohem medizinischem Bedarf außerhalb von Krankenhäusern. Sie erfolgt z. B. zu Hause, in Intensivpflege-Wohngemeinschaften oder spezialisierten Einrichtungen.
Typische Zielgruppen:
- Beatmungspflichtige Personen (invasiv über Tracheostoma oder nicht-invasiv über Maske)
- Menschen mit Trachealkanüle
- Patienten mit schweren neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen (z. B. ALS, MS)
- Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittslähmung etc.
Ein Anspruch besteht bei nachgewiesenem intensivpflegerischem Bedarf, z. B.:
- Notwendigkeit einer 24-Stunden-Überwachung
- Beatmungspflicht (invasiv oder nicht-invasiv)
- Häufiges Absaugen erforderlich
- Akute Gefahr medizinischer Komplikationen
Rechtsgrundlage: § 37c SGB V – eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Um AKI zu beantragen und genehmigt zu bekommen, braucht es:
- Ärztliche Verordnung (z. B. aus der Klinik oder durch den Facharzt)
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
- Nachweis, dass geeignetes Pflegepersonal/Fachpflegedienst vorhanden ist (24/7)
- Eine geeignete Wohnsituation (technisch und hygienisch geeignet)
Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) hat neue Vorgaben eingeführt:
- Verpflichtende regelmäßige Überprüfung, ob Beatmungspflicht noch besteht
- Ziel: Entwöhnung von Beatmung (Weaning) fördern
- AKI wird nur bewilligt wenn eine medizinisch zwingende Notwendigkeit besteht
Die Außerklinische Intensivpflege (AKI) kann auch ohne Beatmung oder Tracheostoma genehmigt werden, wenn bestimmte medizinische und pflegerische Voraussetzungen erfüllt sind. Seit Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) und der dazugehörigen Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) gelten neue, präzisere Regelungen.
Voraussetzungen für AKI ohne Beatmung oder Tracheostoma:
Auch ohne Beatmung oder Tracheostoma kann AKI genehmigt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Erhöhte Überwachungsbedürftigkeit
- Es liegt eine lebensbedrohliche Störung lebenswichtiger Funktionen vor, die einer ständigen Überwachung und kurzfristigen Intervention bedarf.
- Beispiele:
- Schwere neurologische Erkrankungen (z. B. Epilepsie mit häufigen Status epilepticus)
- Herzrhythmusstörungen mit vitaler Bedrohung
- Hochgradige Aspirationsgefahr (z. B. nach Schlaganfall, ALS, MS)
- Instabile Stoffwechsellagen (z. B. schwer einstellbarer Diabetes mit rezidivierenden Entgleisungen)
- Zentrale Atemantriebsstörungen ohne Beatmungspflicht
Pflegerischer und medizinischer Interventionsbedarf
- Es besteht ein täglicher Bedarf an spezialisierten medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die in ihrer Komplexität und Häufigkeit eine Intensivpflege rechtfertigen.
- Beispiele:
- Regelmäßige Überwachung komplexer Medikationen (z. B. Katecholamine, Antikonvulsiva)
- Notwendigkeit zur ständigen Lagekontrolle wegen Dekubitusrisiko bei vollständiger Immobilität
- Parenterale Ernährung mit erhöhtem Risiko (z. B. bei zentralvenösem Katheter)
Hoher Gefährdungsgrad
- Es besteht ein erhöhtes Risiko für eine plötzliche lebensbedrohliche Verschlechterung, die nur durch fachkundiges Pflegepersonal rechtzeitig erkannt und behandelt werden kann.
Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung, ergänzt ggf. durch die Pflegekasse und Sozialhilfeträger:
- Krankenversicherung (§ 37 SGB V)
Deckt medizinische Behandlungspflege ab (z. B. Beatmung, Medikamentengabe). Voraussetzung: Verordnung durch einen Arzt und Genehmigung durch die Krankenkasse. - Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI)
Deckt Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung) – je nach Pflegegrad. - Eingliederungshilfe oder Sozialhilfe (SGB IX/XII)
Falls Eigenmittel nicht ausreichen oder keine Pflegeversicherung besteht. - Persönliches Budget (optional)
Ermöglicht Selbstorganisation der Pflege mit finanzieller Unterstützung.
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Zeugnis
Wir kümmern uns mit mitgefühl.
Fürsorge ist nicht nur unser Beruf – sie ist Teil unserer Identität. Bei Almina Care setzen wir uns mit Herzlichkeit, Respekt und Verständnis für die Bedürfnisse unserer Patienten ein.
Meine Mutter ist seit über einem Jahr hier, und ich bin mit der Betreuung, die sie erhält, überaus zufrieden.